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Anlage weiterhin geöffnet

Unsere Anlage hat auch weiterhin für euch geöffnet. Zusätzlich zu der bereits bekannten 2G-Regelung kommen jedoch einige Punkte hinzu, die ab sofort einzuhalten sind. Wir bitten euch, diese Bestimmungen ernst zu nehmen, um euch und eure Mitmenschen bestmöglich zu schützen. Bleibt gesund!

Anlage weiterhin geöffnet

Die neuen Bestimmungen lt. der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

☞ Die Sportausübung ist nur mit folgenden Personen erlaubt:
     • mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben
     • mit dem/der Lebenspartner:in
     • mit einzelnen engste Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister)
     • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird
☞ Der Aufenthalt in der Sportstätte ist nur für die Dauer der Sportausübung erlaubt
☞ Geschlossene Räumlichkeiten (zB. Padel-Verleih) dürfen nur dann betreten werden, wenn dies zur Ausübung des Sports erforderlich ist
User ImageManuel Kerschner, 19. November 2021